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Stadtrat faßt Grundsatzbeschluß zur Jugendbeteiligung

Nachricht vom 15.September 2016

Weimars Kinder und Jugendliche sollen "intensiver und verbindlicher an der Entwicklung ihrer Stadt teilnehmen". So steht es in einem Grundsatzbeschluß, der gestern einstimmig im Stadtrat verabschiedet wurde. Demnach werden Ämter und öffentliche Einrichtungen der Stadt verpflichtet, weitgehend auch Heranwachsende an der Lösung städtischer Probleme teilhaben zu lassen. Mit dem Beschluß soll der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt werden. Darin sichern die Vertragsstaaten Kindern, die fähig sind, sich eine eigene Meinung zu bilden zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten auch frei zu äußern. Die Meinung des Kindes müsse entsprechend seinem Alter und seiner Reife angemessen berücksichtigt werden, so die Konvention. Daß die Teilhabe in Weimar zu einem Jugendparlament führen könnte, fand indes keine Mehrheit. Bei der Verabschiedung der Kinderbeauftragten Steffi Engelstädter hatte Oberbürgermeister Stefan Wolf ein solches Beschlußgremium Jugendlicher in Aussicht gestellt. Vorbild könnte da die Partnerstadt Blois sein, wo es ein Jugendparlament gebe, hieß es. (wk)


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