Sachverständiger schließt technischen Defekt aus
Nachricht vom 14.März 2017
Im Amtsgerichtsprozeß um den tödlichen Autobahn-Busunfall vom Oktober 2015 hat gestern ein Sachverständiger einen technischen Defekt am Bus ausgeschlossen. Er habe am Unfallfahrzeug nichts Auffälliges feststellen können, sagte der Kraftfahrzeugmechatroniker. Ein Polizist sagte aus, das tödlich verunglückte Kind sei nicht angeschnallt gewesen. Der Vierjährige habe auf zwei Sitzen gelegen, als der Bus umkippte. Ein Lehrer erklärte, er habe vor dem Unglück den Fahrer laut telefonieren hören - seiner Meinung nach mit einem Handy. Ob der Fahrer zur Zeit des Unfalls telefoniert habe, könne er jedoch nicht sagen. Der Prozess soll am kommenden Montag fortgesetzt werden. Dann sollen Mitarbeiter des Abschleppdienstes und ein weiterer Gutachter gehört werden. Angeklagt ist ein 37-jähriger Österreicher. Der Busfahrer muß sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. (wk)
Weitere Nachrichten vom Tage