Verfassungsgericht verhandelt über Volksbegehren
Nachricht vom 14.Juni 2017
Der Verfassungsgerichtshof in Weimar erörtert am Vormittag die grundsätzliche Zulässigkeit von Volksbegehren in Thüringen. Eigentlich sollte es um die Kontrollklage der Landesregierung auf Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform gehen. Die Klage wurde aber gestern zurückgezogen. Die Verfassungsprüfung habe sich erledigt, weil das Gesetz für nichtig erklärt worden sei, hieß es aus Erfurt. Die Weimarer Richter wollten dennoch, wie sie erklärten, "über den Sachverhalt verhandeln". An dem Fall gebe es ein öffentliches Interesse. (wk)
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