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Verwaltungsgericht entscheidet gegen Schweinehalter

Nachricht vom 14.Juni 2017

Das Verwaltungsgericht Weimar hat das Schweinehaltungsverbot gegen den früheren Thüringer Bauernpräsidenten Klaus Kliem bestätigt. Demnach gilt als rechtmäßig, daß Kliem auf unbestimmte Zeit untersagt ist, Schweine zu halten und zu betreuen. Dessen Eilantrag, das Verbot vorläufig auszusetzen, haben die Weimarer Richter jetzt zurückgewiesen. Der Antragsteller habe wiederholt und auch grob gegen Vorschriften für die Haltung von Tieren verstoßen, heißt es. Es bestünde auch die hinreichend begründete Annahme, daß der Tierhalter weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen werde. Er habe trotz mehrfacher Beanstandungen die Mißstände in seinen Ställen nicht abgestellt. Bei den Kontrollen seien immer wieder Schweine festgestellt worden, die krank waren und nicht behandelt oder in zu kleinen Kastenständen gehalten wurden. Diese Zustände hätten den Tieren erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt, so das Gericht. (wk)


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