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Verwaltung erinnert an Fütterungsverbot für Stadttauben

Nachricht vom 02.November 2017

Das Füttern verwilderter Tauben in der Stadt ist nach wie vor verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darauf hat jetzt noch einmal die Stadtverwaltung hingewiesen. Dernach gelten die Tauben als Überträger von Infektionskrankheiten wie der Tierseuche Ornithose oder von Salmonellen. Einige der in Weimar gemeldeten Fälle solcher Erkrankungen könnten durch Tauben oder deren Hinterlassenschaften versursacht sein, heißt es. Eine direkte Übertragung von Infektionskrankheiten von Tauben auf Menschen sei im Weimarer Zuständigkeitsbereich allerdings nicht belegt, heißt es weiter. Es sei äußerst schwierig, eine Infektion durch Tauben nachzuweisen. (wk)


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