Läden dürfen Heiligabend nur in Ausnahmefällen öffnen
Nachricht vom 08.November 2017
Das Landes-Sozialministerium hat jetzt die besonderen Ladenöffnungszeiten für den diesjährigen Heiligabend mitgeteilt - er fällt auf einen Sonntag. Die meisten Geschäfte bleiben deshalb an diesem Tag geschlossen. Dies sehe das Thüringer Ladenöffnungsgesetz so vor, heißt es. Ausnahmen gelten für Apotheken und Tankstellen, die ganztägig öffnen dürfen. Bis 17 Uhr dürfen Geschäfte auf Bahnhöfen, bis 14 Uhr ausgewählte Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten öffnen. Außerdem dürfen Bäckereien und Blumenläden bis 14 Uhr Kunden bedienen, allerdings insgesamt nicht länger als drei Stunden. Ebenso ist der Weihnachtsbaumverkauf geregelt. (wk)
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