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Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen gegen Schweinezüchter

Nachricht vom 13.August 2018

Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die Landrats-Auflagen gegen einen Schweinezuchtbetrieb im Unstrut-Hainich-Kreis bestätigt. Nach wiederholten Verstößen gegen den Tierschutz hatte das Landratsamt unter anderem untersagt, Zuchtsauen in verschmutzten Ställen mit erhöhter Ammoniakkonzentration in der Luft zu halten. Kranke Tiere seien abgesondert in besonderen Krankenbuchten zu halten und vom Tierarzt behandeln zu lassen. Gegen die Auflagen war der Betreiber per Eilantrag vorgegangen. In der Zurückweisung der Weimarer Richter heißt es, nach dem Tierschutzgesetz müsse jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. (wk)


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