Amtsgericht weist Rechtsrock-Beschwerde ab
Nachricht vom 30.November 2018
Weimars Amtsgericht hat heute entschieden, daß das Nutzungsverbot eines Feldweges zum Rechtsrock-Konzert in Magdala rechtens war. Damit wies das Gericht die Beschwerde der Rechtsextremen zurück und bestätigte die einstweilige Verfügung der Stadt Magdala. Die hatte erklärt, bei dem Feldweg handele es sich nicht um einen öffentlichen, sondern lediglich landwirtschaftlich genutzten Weg. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. - Der Gemeindevorstand von Magdala hatte im Oktober kurzfristig ein Nutzungsverbot für die Zufahrt zu dem Privatgelände erwirkt, auf dem die Neonazi-Veranstaltung stattfinden sollte. Daraufhin verlegten die Anmelder das Hasskonzert nach Apolda. (wk)
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