Nachricht vom 30.März 2005
Lebensechte Nachbildungen von Kriegswaffen sollen künftig als Waffen im Sinne des Waffengesetzes behandelt werden. Das verlangte jetzt Thüringens Innenminister Karl-Heinz Gasser. Der Minister nannte dabei besonders Druckluft- und Kleinkaliberwaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen erwecken und Nachbildungen von Waffen als Spielzeuge. Das alte Waffenrecht verbot solche Gegenstände grundsätzlich. Bei der Novellierung des Waffenrechtes wurde das Verbot aufgehoben. Der CDU-Politiker befürchtet vor allem nicht hinnehmbare Konflikte für die Thüringer Polizisten. Auch dürften die Bürger des Freistaates durch waffenähnliche Gegenstände nicht eingeschüchtert werden. Das geltende Waffengesetz müßte schnellstens nachgebessert werden, so der Thüringer Innenminister. (jm)
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