(11.45) Neue Corona-Verordnung tritt in Kraft
Nachricht vom 13.Mai 2020
Die Thüringer Verordnung zur Freigabe bisher beschränkter Bereiche tritt heute in Kraft. Sie wird bis zum 5. Juni gelten. Laut der Verordnung können die meisten noch geschlossenen Einrichtungen ab heute wieder öffnen, sobald Hygiene- und Schutzkonzepte vorliegen. Darüber hinaus gibt es Berech die bis zum 5. Juni geschlossen bleiben müssen. Dazu zählen Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos und Diskotheken. Gaststätten und Pensionen können erst ab dem 15. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen, heißt es. Gleichfalls darf ab heute ohne eine beschränkte Teilnehmerzahl demonstriert werden. Auch sind religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste, Eheschließungen oder Trauerfeiern ohne Personengrenze erlaubt. Einzuhalten sind jedoch der Sicherheitsabstand und Mund-und Nasenschutz. In Bezug auf die Kontaktbeschränkungen dürfen sich nun die Mitglieder von zwei Haushalten in Wohnungen oder im Freien treffen. (mt)
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