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(09.45) Anhörung am Weimarer Verfassungsgerichthof zum Paritätsgesetz

Nachricht vom 13.Mai 2020

Am Weimarer Verfassungsgericht findet heute die erste Anhörung zum Paritätsgesetzt in Thüringen statt. Das zu Beginn des Jahre in Kraft getreten Gesetzt gilt nach wie vor als umstritten, heißt es. Verschiedene Parteien hatten dagegen Klage eingereicht. Darunter FDP und CDU. Die Kritik am Gesetz würde sich in dessen Verfassungswidrigkeit begründen. Wie es heißt, würde die Freiheit der Wähler und Wählerinnen eingeschränkt und die Freiheit der Parteien, ihre Kandidaten zu benennen, ebenso. Der Landesfrauenrat Thüringen wird die erste Anhörung mit einer Mahnwache begleiten. Er kritisiert, dass die Verfassungswidrig in der Untätigkeit einiger Parteien besteht, Frauen für die Mitarbeit zu gewinnen und deren Kandidatur für Wahlämter zu unterstützen. Der Rat verweist darauf, dass die Thüringer Verfassung eindeutig sagt, dass durch geeignete Maßnahmen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern ist. (mt)


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