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(10.45) Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz

Nachricht vom 15.Juli 2020

Die Richter des Thüringer Verfassungsgerichts in Weimar haben das Paritätsgesetz gekippt. Heute ist über das Gesetz ein Grundsatzurteil gefällt worden. Laut des Urteils müssen Parteien ihre Listen für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das Paritätsgesetz würde unter anderem die Freiheit der Parteien in der Aufstellung ihrer Kandidaten beschränken, hieß es zur Begründung. Laut des vorsitzenden Richters sei das Urteil nicht einstimmig gefällt worden. Von den neun anwesenden Richtern haben drei gegen das Urteil gestimmt. - Im Juli 2019 ist das Gesetz mit den Stimmen der Rot-Rot-Grünen Landesregierung beschlossen worden. Die AfD hatte dagegen geklagt. (mt)


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