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(09.45) Stadt reagier mit Allgemeinverfügung auf Geflügelpest-Verdacht

Nachricht vom 31.März 2021

Die Stadt reagiert auf den Verdacht, dass in einem Betrieb in Schöndorf die Geflügelpest ausgebrochen ist. Mit einer Allgemeinverfügung wird um den betroffenen Geflügel-Bestand ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet mit Hinweisschildern eingerichtet, teilt die Stadt mit. Dort gilt dann insbesondere, dass das Geflügel dauerhaft in einem Stall gehalten werden muss. Außerdem dürfen keine Tiere zugekauft und aus dem Bestand entfernt werden. Auch ist der Verkauf von Eier außerhalb des Bezirks verboten. Vom Sperrbezirk betroffen sind alle Geflügelhalter im Weimar Ortsteil Süßenborn. Die Überwachungszone erstreckt sich vom Ortsteil Tiefurt im Osten über den Ortsteil Schöndorf im Norden. Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet. Es wird geraten, dass tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel unmittelbar dem Veterinäramt zu melden sind, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden. Im Kreis Weimarer Land wurde am 26. März die Geflügelpest in einer Kleingeflügelhaltung durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises hat dort den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. (mt)


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