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Nachricht vom 06.September 2005

Das Geraer Verwaltungsgericht hält es nicht für sinnvoll, die noch offenen Verfahren in Sachen Reußen-Immobilien zu eröffnen. Wie einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung zu entnehmen ist, werden dafür Kostengründe angegeben. Die Kläger könnten ihre 59 Klagen zurücknehmen, wenn sie in Straßburg verlören, so das Gericht. Das thüringische Fürstenhaus Reuß hatte angekündigt, mit ihrer Forderung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Dort werden ihnen aber wenig Chancen eingeräumt, weil bisher keine Grundgesetzverletzungehn gerügt worden seien. Das Thringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wollte die Eigentumsverhältnisse aller Reußen-Immobilien gerichtlich feststellen lassen. Nach dem im Juli vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigten Urteil sei die Adelsfamilie nach dem Zweiten Weltkrieg zu Recht enteignet worden. Die weiteren Restitutionsansprüche seien nun nach dem rechtskräftigen Präzedenz-Urteil unbegründet. Die noch anhängigen 59 Gerichts-Verfahren solten deshalb jetzt in Angriff genommen werden, so das Amt. (wk)


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