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Nachricht vom 10.November 2005

Der Leiter der Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, Fritz Burschel, hat des gestrige Urteil gegen den Weimarer Neonazi Ingo G. als "nicht wirklich nachvollziehbar" bezeichnet. Wie der Prozessbeobachter berichtete, war das Urteil von den Prozeßparteien ausgehandelt worden. Danach muß Ingo G. für 18 Monate ins Gefängnis, wenn er innerhalb der nächsten drei Jahre wieder mit rechtsextremen Musik-CDs handelt und Devotionalien der verbotenen Nazi-Band Landser vertreibt. Der Richter habe damit das Geständnis von G. gewürdigt. Laut Burschel war aber nicht davon auszugehen, daß der Angeklagte sich von seinen neonazistischen Anschauungen distanziert hat. Er sei auch weiterhin Inhaber des Neonazi-Labels "Walhall", wovon der Staatsanwaltschaft allerdings nichts bekannt war, so Burschel. Der 38-jährige Weimarer Neonazi war gestern vom Landgericht Halle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihm wurden Volksverhetzung, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und das Verwenden von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen zur Last gelegt. Wegen des gleichen Delikts war er bereits zweimal auf Bewährung verurteilt worden, einmal stand er auch wegen Nötigung vor Gericht. (jm/wk)


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