Nachricht vom 24.Mai 2006
Wegen bevorstehender Feiertage hat die Thüringer Verbraucherzentrale auf die Lärmverordnung hingewiesen. Danach sei es verboten, an Sonn- und Feiertagen elektrische Gartengeräte und Baumaschinen aller Art zu betreiben. Damit gearbeitet werden dürfe im Freien nur an Werktagen und an Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Freizeitlärm, wie er von Parties oder Gaststätten ausgehe, sei von der Geräte- und Maschinenlärmverordnung nicht erfasst, so die Verbraucherzentrale. Außerdem könnten Gemeinden oder auch Kleingartenvereine über die Verordnung hinausgehende Ruhezeiten festlegen. (wk)
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