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Thüringer Schulbuchgebühr für Unrecht erklärt

Nachricht vom 26.September 2006

Die 2005 in Thüringen eingeführte Schulbuch-Gebühr ist rechtswidrig. Die entsprechende Schulbuchverordnung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Weimar für unwirksam erklärt. Es liege überwiegend in der Verantwortung des Staates, Lernmittel zu beschaffen und bereitzustellen, so die Richter. Sie sprachen von einem finanz-verfassungsrechtlich nicht haltbaren System. In Thüringen gebe es eine offiziell erklärte Lernmittelfreiheit. Diese schließe eine als Pauschale erhobene "Sonderabgabe" aus, so das richterliche Urteil. Dagegen kann aber noch Beschwerde eingelegt werden. - Das Thüringer Kultusministerium erklärte, die Konsequenzen würden geprüft. Ob es Rückzahlungen der bisher geleisteten Beträge gebe, sei daher noch nicht entschieden. (wk)


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