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Nachricht vom 04.Oktober 2006

Die CDU-Fraktion hat sich verbeten, ihre mögliche Klage gegen das Volksbegehren zu skandalisieren. Wenn Zeifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen, müsse das entsprechende Gericht angerufen werden, so die justizpoltische Sprecherin Marion Walsmann. Dazu sei die Landesregierung oder ein Drittel der Abgeordneten laut Landesverfassung verpflichtet. - Zuvor hatte Initiative-Sprecher Peter Häusler der CDU-Spitze propagandistische Absichten unterstellt. Sie würde den unzutreffenden Anschein erwecken, das Volksbegehren verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Dabei gehe es nur darum, so Häusler, ob der Gesetzentwurf durch Mehrbelastung in das Haushaltsrecht des Landes eingreife. Erlaubt seien nach bisheriger Rechtsprechung "unwesentliche" Eingriffe. Die Mehrkosten aus dem Gegenentwurf lägen bei 0,2 Prozent des Landeshaushaltes, so Häusler weiter. Selbst wenn dadurch ein "wesentlicher" Eingriff vorläge, folge daraus noch keine Pflicht zur Klage. (wk)


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