Nachricht vom 02.November 2006
Die Verfassungsklage gegen das "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" ist heute von der Landesregierung eingereicht worden. Die von der Initiative gestellten Forderungen würden den Haushalt über Gebühr belasten und seien damit verfassungswidrig, so die Begründung für die Klage. Die Initiatoren des Volksbegehrens werfen dabei der CDU-Landesregierung Zahlen-Manipulationen vor. Während die CDU bis 60 Millionen Euro Mehrkosten voraussieht, rechnet die Initiative mit 22 Millionen Euro. Das seien lediglich 0,2 Prozent des Landesetats, heißt es. - Laut Verfassung darf ein vom Bürger eingebrachtes Gesetz nicht wesentlich in den Haushalt eingreifen. Bisherige Rechtsprechungen in anderen Ländern haben bis zu einem Prozent Mehrkosten bei Bürgergesetzen hingenommen. Das Thüringer Urteil wird im Frühsommer 2007 erwartet. Derweil will die Volksbegehen-Initiative mit ihren Protesten weitermachen. (wk)
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