Nachricht vom 02.November 2006
Landrat Hans-Helmut Münchberg hat gegenüber RadioLOTTE Weimar den Vorteil eines Kulturraumgesetzes nach sächsischem Vorbild angezweifelt. In Sachsen werden Kommunen und Landkreise zur Mitfinanzierung von Kultureinrichtungen in den Städten herangezogen. Das sei prinzipiell gut, so der für das Weimarer Land Verantwortliche. Allerdings sieht er für Thüringen darin keine wesentliche Verbesserung der Finanzsituation. Bereits jetzt würden rund 65 Millionen Euro für Kultur aus dem kommunalen Finanzausgleich ausgegliedert, so Münchberg. Die erhielten die Kommunen dann nach einem besonderen Schlüssel pro Person zugewiesen. Danach bekäme zum Beispiel Weimar das 1,35-fache von dem, was Bad Berka erhalte. Wenn alle die Kultureinrichtungen des Landes mittragen, so Münchberg weiter, dann müßten vorher auch alle den gleichen Satz pro Person bekommen. Ob sich dann eine Kulturaumfinanzierung besser rechne, sei aber fraglich, so der Landrat. Aus der Mitfinanzierung ein Mitspracherecht abzuleiten, wie zuletzt vom Landkreistag gefordert, halte er für Unsinn. Man solle den Intendanten lassen, was die Intendanten können, so Münchberg. (wk)
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