Nachricht vom 15.November 2006
Weimars Sozialdezernent Dirk Hauburg hat einen demnächst eintretenden Einsturz des Hauses Gerberstraße 3 ausgeschlossen. Die baupolizeiliche Sperrung des Hauses beziehe sich vor allem auf brandschutztechnische Mängel, sagte Hauburg bei RadioLOTTE Weimar. Für eventuelle Schäden der Bewohner und Besucher des Hauses müsse auch nicht der Stadtrat haften, so Hauburg weiter. Der Jurist wiederholte dazu den bereits vor dem Jugendhilfeausschuß vorgetragenen Rechtsgrundsatz. Danach wäre in diesem Fall ein Haftungsrecht nur gegen einzelne Stadträte anwendbar, und nur dann, wenn sie zuvor bei namentlicher Abstimmung die Bereitstellung notwendiger Sanierungsgelder abgelehnt hätten. - Die Koalition aus CDU und weimarwerk befürchtet, daß der Stadtrat wegen der baulichen Mängel des Hauses für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden könne. Das könnte nach ihrer Auffasung passieren, wenn das Haus zusammenfalle und dabei jemand zu Schaden käme. Ein für heute im Stadtrat vorgesehener dringender Antrag zielt auf eine sofortige vorübergehende Räumung und Schließung der Gerberstraße 3. Dagegen schloß Oberbürgermeister Stefan Wolf gestern einen Räumungsbefehl unter seiner Amtsführung kategorisch aus. (wk)
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