Nachricht vom 23.November 2006
Dem seit gestern in Weimar vor Gericht stehenden Nazi-Schläger könnte in der Beurteilung verminderte Schuldfähigkeit angerechnet werden. Das wird zumindest von Prozeßbeobachtern nicht ausgeschlossen. Ein Sachverständiger habe angegeben, daß der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mindestens 3 Promille Alkohol im Blut gehabt habe. Der bereits wegen Körperverletzung Vorbestrafte habe angegeben, sich nicht erinnern zu können. Ihm wird zur Last gelegt, am Himmelfahrtstag gemeinsam mit sieben anderen eine Gruppe von Ausländern überfallen zu haben. Zwei Kubaner und ein Mosambikaner waren dabei zum Teil schwer verletzt worden. Aufgrund gestriger Zeugenaussagen kann von einem Überfall auf Bestellung ausgegangen werden. (wk)
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