Nachricht vom 28.März 2007
Durch ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes Weimar könnten Forderungen in Millionenhöhe auf den Freistaat zukommen. Die Richter haben entschieden, daß Thüringer Polizisten, die im Westen ausgebildet wurden, auch West-Gehalt zustehe. Damit wurde einem aus Thüringen stammenden Beamten rechtgegeben, der vom Freistaat einen Zuschuss zu seiner niedrigen Ost-Besoldung verlangt hatte. Er habe seine Ausbildung weitgehend in Bayern absolviert, so sein Argument. Die Entscheidung aus Weimar könnte die ähnliche Forderung von rund 900 Thüringer Polizisten nachsichziehen, die in den alten Ländern ausgebildet worden. (dpa/wk)
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