Nachricht vom 28.März 2007
Die Klage gegen die Bürgermeisterwahl von Bad Berka ist nun auch vom Thüringer Oberverwaltungsgesricht abgewiesen worden. Wie schon die erste Instanz im vergangenen September entschieden hatte, habe der Stimmzettel des Klägers den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lassen. Geklagt hatte ein Berkaer Bürger, weil sein Wahlzettel als ungültig gewertet wurde. Die eine Stimme hätte ein anderes Wahlergebnis erbracht als der Losentscheid. Der war notwendig geworden, weil die Stichwahl mit der absolut gleichen Stimmenzahl für beide Kandidaten endete. (wk)
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