Stadt scheitert erneut mit Vorkaufsrecht am jüdischen Friedhof
Nachricht vom 18.November 2010
Das Grundstück neben dem jüdischen Friedhof in der Leibnitzallee kann noch immer nicht für die Stadt gesichert werden. Auch das Oberverwaltungsgricht hat jetzt das von der Stadt behauptete Vorkaufsrecht nicht anerkannt. Die Berufung der Stadt gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht wurde gestern abgelehnt. Die Stadt sieht das Grundstück zusammen mit dem jüdischen Friedhof als Teil eines Denkmalensembles und will die weitere Bebauung verhindern. In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist das Grundstück mit Garagen und Schuppen verstellt worden. Noch im 19. Jahrhundert wurden auch dort Juden bestattet. Dat Gelände aus Denkmalschutzgründen zu sichern, ist Anliegen der jüdischen Landesgemeinde und war 2004 auch vom Thüringer Kultusministerium verlangt worden. Das Vorkaufsrecht zu sichern, bleibt der Stadt noch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht. (wk)
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