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Nachricht vom 17.September 2008

Die Agentur für Arbeit in Erfurt hat auf die Pflicht zur rechtzeitigen Meldung von drohender Arbeitslosigkeit aufmerksam gemacht.Das Sozialgesetzbuch verpflichtet Arbeitnehmer, sich spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.Der Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage sei notwendig,um Stolpersteine aufzuzeigen.Es gehe darum,keine Zeit zu verlieren und schnellstmöglich Menschen wieder in Arbeit zu bringen, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung. Die persönliche Meldung bei Kündigung oder Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses sei wichtig, um finanzielle Nachteile beim anschließenden Leistungsbezug zu vermeiden. (ms)


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