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Nachricht vom 17.September 2008

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute über die Zweitwohnsitzsteuer. Diese wird auch in Weimar erhoben. Es geht um die Frage, ob Städte eine Extra-Abgabe von Studenten erheben dürfen, wenn diese ihren Hauptwohnsitz noch bei den Eltern haben. Die Abgabe soll die Studierenden ermuntern, ihren Hauptwohnsitz an den Studienort zu verlegen. Hintergrund sind die für jeden gemeldeten Bürger vom Land zugewiesenen Gelder.Sollte das Gericht die Steuer für unzulässig erachten, gingen der Stadt Weimar Einnahmen in Höhe von etwa 80.000 Euro jährlich verloren. (ms)


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