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Großer Lauschangriff ist in Thüringen möglich

Nachricht vom 22.Oktober 2002

Die Abhörmöglichkeiten für den Verfassungsschutz sind in Thüringen größer, als gemeinhin vermutet. Das wurde der Thüringer Landeszeitung vom Innenministerium bestätigt. Bei Gefahr im Verzug, heißt es, dürfe eine Abhöraktion vom Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz auch ohne vorherige richterliche Genehmigung angeordnet werden. Letztere müsse sich der Geheimdienst erst nachträglich erteilen lassen. Bemerkenswert ist, dass in Thüringen auch Anwälte, Ärzte, Journalisten und sogar Priester abgehört werden dürfen. Ähnliche Pläne des Hamburger Innensenators Roland Schill hatten erst in der vorigen Woche einen Proteststurm ausgelöst. Neben Thüringen ist diese Praxis jedoch auch in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland nach dem 11. September 2001 gesetzespolitischer Alltag. Der Beschluss zur Lauschangriff-Regelung kam trotz Gegenstimmen der Opposition und Veto der Datenschutzbeauftragten des Landes zustande. Der innenpolitische Experte der SPD, Günther Pohl, ist der Ansicht, dass die Regelung gegen Bundesgesetze verstößt. Deshalb kündigte er einen parlamentarischen Vorstoß gegen das Gesetz an. (shg)


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