Neuer Streit um das Goethe-Schiller-Archiv
Nachricht vom 22.Oktober 2002
Ein neuerlicher Gerichtstreit beschäftigt die Weimarer Kulturstiftungen. Das Verwaltungsgericht Gera muss sich an diesem Donnerstag mit den Rückübertragungsansprüchen von Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach beschäftigen. Das Adelshaus fordert vom Land die Rückgabe der Handschriften Goethes und Schillers. Die besagte Sammlung erhielt erst vor kurzem die Aufnahmeurkunde in das sogenannte Gedächtnis der Menschheit, das "Memory of the world". Politiker und Kunstfreunde fürchten nun, das Kulturgut könnte in Privathand übergehen und nur noch gegen ein hohes Entgelt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das Landesamt für offene Vermögensfragen hatte 1998 die Ansprüche des Adelshauses zunächst anerkannt, ein Jahr später dann jedoch aus Rechtsgründen und nach deutschlandweiten Protesten revidiert. Zur Begründung hieß es, der Klassikernachlass sei 1945 einer Stiftung übertragen und damit nicht enteignet worden. Eine Rückgabe könne aber nur bei einer Enteignung erfolgen. Hintergrund für die neuen Rückforderungen ist das seit 1994 geltende Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz. Demnach muss Adligen und privaten Sammlern, die nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden, ihre bewegliche Habe zurückgegeben werden. Das Adelshaus fordert zudem die Rückübertragung des Inventars der Schlösser Weimar und Tieffurt sowie der Fürstengruft. (shg)
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