Landtag beschließt Neuregelung zur Eintragung der "Homo-Ehe"
Nachricht vom 09.August 2002
Der Innenausschuss des Thüringer Landtags hat gestern eine Neuregelung zur Eintragung der "Homosexuellen-Ehe"beschlossen. Der Ausschuss stimmte damit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. Dem Papier zufolge sollen künftig die Landkreise und sechs kreisfreien Städte für die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zuständig sein. Der Entwurf wird voraussichtlich im August im Landtag abschließend behandelt. Damit sind Hochzeiten von Lesben und Schwulen prinzipiell nur in den kreisfreien Städten vor Standesämtern möglich, da Landkreise keine Standesämter unterhalten. Der OB Volkardt Germer kündigte gegenüber Radio Lotte an, das Weimarer Standesamt für homosexuelle Paare öffnen zu wollen. Die Entscheidung rief bei SPD und PDS scharfe Kritik hervor. Die familienpolitische Sprecherin der PDS, Nitzpon, warf der Landesregierung vor, an der Schlechterstellung von schwulen und lesbischen Paaren festzuhalten. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Pohl, warnte, durch den Beschluss könnte es zu einem verschiedenen Vorgehen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte in der Frage kommen. In den meisten Bundesländern findet bereits seit längerem die so genannte Verpartnerung in den jeweiligen Standesämtern statt.
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