Verbrennen von Ästen und Zweigen für kurze Zeit erlaubt
Nachricht vom 05.Oktober 2001
Trockene Äste und Zweige dürfen in Weimarer Kleingärten verbrannt werden. Allerdings nur in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 4. November. Die Thüringer Abfallverordnung sieht vor, dass ausschließlich trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen. Das Umweltamt wird kontrollieren und wer etwas anderes verbrennt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Feuer müssen mit Rücksicht auf die Nachbarn angelegt werden. Zur Sicherheit von Igeln und anderen Kleintieren soll das Material vor dem Anzünden umgeschichtet werden.
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