8000 Mark Schmerzensgeld wegen Verleumdung
Nachricht vom 17.August 2001
Die Ex-Geschäftsführerin des Kreiskrankenhauses Schmalkalden muss einem ehemaligen Anästhesisten der Einrichtung 8000 Mark Schmerzensgeld bezahlen. Das entschied das Meininger Landgericht. Nach Auffassung des Gerichtes hat sie 1999 mit ihren Aussagen in der Presse den Arzt verleumdet und beleidigt. Damit habe sie gegen die Fürsorge- und Sorgfaltspflicht eines Arbeitgebers verstoßen. Die Anwältin der Angeklagten will vermutlich das Urteil anfechten. Der Kläger hatte mehrere frühere Kollegen wegen schwerer Behandlungsfehler angezeigt. Daraufhin kam es zu Differenzen mit der Krankenhausleitung. Die Ermittlungen zu den Behandlungsfehlern mit möglichen Todesfällen sind noch nicht abgeschlossen.
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