Nachricht vom 16.März 2010
Hartz-IV-Empfänger müssen keine Straßenausbaubeiträge zahlen. Das hat nach Mitteilung der Weimarer "neuen linke" jetzt das Sozialgericht in Gotha entschieden. Straßenausbaubeiträge sind als Kosten der Unterkunft anzuerkennen und damit von der "Arge" zu erstatten. Wer Beiträge gezahlt hat, habe jetzt gute Chancen, diese zurückzubekommen, heißt es von dem Linksverein. - Dem Gothaer Verfahren lag der Fall zweier Eigenheimbesitzer zugrunde, die im Jahre 2006 nach einer Straßensanierung von der Stadt Weimar zu einem Straßenausbau-Beitrag von 2.000 Euro herangezogen wurden. Die Betroffenen mußten die Summe von ihren Regelleistungen begleichen, weil die "Arge" den Betrag nicht als Kosten der Unterkunft anerkannte. (wk)
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