Wolf droht Verfassungsbeschwerde an
Nachricht vom 05.September 2016
Oberbürgermeister Stefan Wolf hat erneut angekündigt, gegen eine mögliche Einkreisung Weimars rechtlich vorzugehen. Notfalls werde man gegen die Gebietsreform Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Wolf am Wochenende der Deutschen Presseagentur. Das Vorhaben der Landesregierung sei ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die neue Mindestgröße für kreisfreie Städte müßte für eine verfassungsrechtliche Überprüfung sorgfältig begründet sein, erklärte Wolf. Weimar werde durch die geplante Gebiets- und Verwaltungsreform "geschröpft", führte der Oberbürgermeister aus. Dabei nannte Wolf den Wegfall wichtiger Arbeitsplätze in der Stadt durch die geplante Verkleinerung des Landesverwaltungsamtes. Außerdem wolle die Landesregierung das Museum für Ur- und Frühgeschichte von Weimar nach Erfurt verlegen. - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sieht laut Medienberichten eine Verfassungsbeschwerde als "einen ganz normalen Vorgang im Rechtsstaat". So werde geprüft, ob die Regeln für alle gelten. (wk)
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