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Gericht erlaubt Nazi-Fackelmarsch am 9. November

Nachricht vom 04.November 2016

Der von der Stadt Jena für den 9. November verbotene Nazi-Fackelmarsch darf nun doch an diesem Tag stattfinden. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Gera entschieden. Dort hatten die Anmelder der Rechtsextremen gegen die städtische Auflage geklagt. Die Jenaer Behörden hatten die Kundgebung des fremdenfeindlichen Thügida-Bündnis statt am 9. November für den Tag davor gestattet. Die Entscheidung war mit dem historisch sensiblen Datum begründet worden. Es sei der Jahrestag der Pogromnacht von 1938, hieß es, als die Nazis nach einem Fackelmarsch jüdische Geschäfte und Synagogen zerstörten. Die Kläger hätten sich darauf berufen, hieß es vom Gericht, daß ihre Demonstration sich nicht auf die Pogromnacht, sondern auf den Mauerfall am 9. November 1989 beziehe. Gegen das Urteil will die Stadt Jena Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Weimar einlegen. (wk)


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