Gericht erklärt Abhöraktion für legal
Nachricht vom 23.November 2016
Im Prozess zum brutalen Neonazi-Überfall von Ballstädt dürfen jetzt auch die Mitschnitte von Telefonaten der Angeklagten als Beweise eingebracht werden. Das erklärte heute das Gericht nach Prüfung von Verteidigeranträgen. Die hatten versucht, die Verwendung von Abhörprotokollen als Beweismittel zu verhindern. Außerdem hat heute ein Angeklagter eine Tatbeteiligung zugegeben. Er habe den zur Rede stellen wollen, der angeblich eine Scheibe in seinem Wohnhaus eingeschmissen habe. - Vor dem Erfurter Landgericht müssen sich 14 Männer und eine Frau unter anderem wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruch verantworten. Sie sollen Anfang Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt, Kreis Gotha, überfallen und dabei 10 Menschen teils schwer verletzt haben. Einige der bereits wegen Körperverletzung vorbestraften Schläger aus der Neonazi-Szene wurden zuvor vom Verfassungsschutz abgehört. (wk)
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