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Gericht will Verfassungsklagen ab 30. Mai verhandeln

Nachricht vom 17.März 2017

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar will die vorliegenden Klagen gegen die geplante Gebietsreform ab dem 30. Mai verhandeln. Wie gestern bestätigt, beginnt das Gericht mit der mündlichen Klage-Verhandlung der CDU-Fraktion im Landtag. Zum 14. Juni wird die Klage der Regierung gegen das Volksbegehren aufgerufen. Bis zur Sommerpause sollen sich weitere Termine anschließen. Neben den genannten liegen Klageschriften von neun Landkreisen und der Stadt Weimar vor. Die kämpft um den Erhalt ihrer Kreisfreiheit. Urteile soll es im Herbst geben. (wk)


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