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Landgericht verhängt hohe Haftstrafen im Ballstädt-Prozeß

Nachricht vom 24.Mai 2017

Im Prozess zum brutalen Neonazi-Überfall von Ballstädt sind heute überraschend hohe Haftstrafen verhängt worden. Zwei Angeklagte wurden zu je dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, acht erhielten Haftstrafen von jeweils mehr als zwei Jahren, ein Angeklagter eine Bewährungsstrafe. Die vier weiteren Beschuldigten wurden mangels Beweises freigesprochen. Damit liegen die Urteile für die meisten der Angeklagten über den Forderungen der Staatsanwaltschaft. - Vor dem Erfurter Landgericht hatten sich seit Dezember 2015 14 Männer und eine Frau wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Hausfriedensbruchs und Körperverletzung zu verantworten. Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, daß ein Großteil der Angeklagten Anfang Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt, Kreis Gotha, gestürmt und 10 Menschen teils schwer verletzt haben. Bei dem brutalen Überfall handele sich um ein "herausragendes Ereignis, das über das bisher Erlebte weit hinausgehe", hieß es zur Urteilsbegündung. (wk)


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