Nachricht vom 11.März 2005
Der Einsatz von Streusalz auf den ungeschützten Wurzelbereich von Bäumen ist verboten. Darauf hat jetzt das städtische Grünflächenamt hingewiesen. Das gilt laut Baumschutzsatzung auch für befestigte Bereiche, wo Tauwasser durch Pflasterfugen versickern könnte. Gelangt Streusalz an die Baumwurzeln, könnte der Baum unter Umständen so geschädigt werden, daß er abstirbt. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können mit einem Bußgeld geahndet werden. (jm)
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