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Nachricht vom 14.März 2005

Die Musikschule "Ottmar Gerster" hat bei ihren Gebühren Ermäßigungen für Arbeitslose beschlossen. So müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II nur noch die Hälfte der fälligen Unterrichtskosten für ihre Kinder zahlen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I liegt der Satz bei 80 Prozent. Ziel ist es, die Kinder dieser Menschen nicht vom Musikunterricht auszugrenzen. Die Ermäßigungen gelten vom Tage der Antragstellung an. (jm)


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