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Oberverwaltungsgericht lehnt Auflagen ab

Nachricht vom 05.Oktober 2018

Die Neonazi-Konzerte in Magdala dürfen an diesem Wochenende nahezu wie geplant stattfinden, wie der MDR berichtet. Die von den Behörden erlassenen Auflagen wurden zunächst vom Verwaltungsgericht Weimar und in der Nacht zu Freitag schließlich auch vom Thüringer Oberverwaltungsgericht fast alle abgelehnt. So dürften sowohl "bestimmte" Musikgruppen auftreten, als auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Einzig zum Ende der Veranstaltung kamen die Gerichte dem Antrag der Behörden nach - die Dauer der Neonazi-Konzerte wurden mit Rücksichtnahme auf die Anwohner auf 22.30 Uhr begrenzt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden. (cf)


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