(06.45) Auswirkung der Bundesnotbremse auf Weimar
Nachricht vom 26.April 2021
Die Bundesnotbremse wird sich auch auf Weimar auswirken. Entscheidend für die neue Regelung ist laut der Stadt der Inzidenz-Wert des Robert-Koch-Institutes. Für Schulen gilt somit, dass Schüler ab einem Wert von unter 165 in den Wechselunterricht geschickt werden. Ist der Wert für die Dauer von drei Tagen darüber gilt Distanzunterricht. Ausgehend vom Stand am Freitag kann ab heute in den Schulen Weimars noch Wechselunterricht angeboten werden. Weiter teilt Stadt mit, dass ab Dienstag, den 27.04., die Kindergärten und Tagespflegestellen schließen werden und Notbetreuung anbieten. Die aktuelle Lage ist auf der Internetseite des Thüringer Bildungsministeriums einsehbar. Durch die Bundes-Regelung besteht außerdem seit Samstag eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Für den Handel gilt aktuell dass ab einer Inzidenz von über 150 lediglich das Abholen bestellter Waren noch erlaubt ist. Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte und Drogerien mit Waren des täglichen Bedarfs. Körpernahe Dienstleistungen dürfen jedoch nicht mehr angeboten werden. Eine Ausnahme besteht für medizinisch-therapeutische Bereiche. Friseure und Fußpflege können derzeit nur noch mit einer FFP2-Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Schutz besucht werden. Auch muss ein negativer Schnelltests vorgezeigt werden. Seit Samstag gilt die Bundsesnotbremse. Zudem wurde die aktuelle Thüringer Verordnung bis zum 9. Mai verlängert. (mt)
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