Nachricht vom 14.März 2006
Das Weimarer Verwaltungsgericht hat die in Thürungen beschlossene Kürzung des Weihnachtsgeldes und die Streichung der Urlaubsbezüge für Beamte als rechtmäßig erklärt. Die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld gehöre nicht zur angemessenen Besoldung, wozu der Freistaat laut Grundgesetz verpflichtet sei, heißt es zur Begündung. Weder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch ein Vertrauensschutz zugunsten des Beamten stünden der getroffenen gesetzlichen Regelung entgegen. Geklagt hatte ein Beamter, der unter anderem einen Verstoß gegen das Grundgesetz geltend machte. Mit dem Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen will der Freistaat mehr als ein Drittel der Aufwendungen für Beamte einsparen. (wk)
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