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Nachricht vom 01.März 2007

Ab heute sollte das "Begleitete Fahren mit 17" erlaubt sein. In Thüringen ist allerdings die entsprechende Verordnung noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht und damit nicht in Kraft getreten. 17-Jährige, die bereits ihre Fahrprüfung bestanden haben, bekommen deshalb auch noch nicht ihren Führerschein ausgehändigt. Die Panne soll in den nächten Tagen behoben sein, heißt es aus dem Verkehrministerium. - Ab dem 1. März, so das Gesetz, können Führerschein-Neulinge bis zu ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug der Klasse B im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung führen. Die Begleitperson muß mindestens 30 Jahre alt sein, fünf Jahre den Führerschein und in Flensburg nicht mehr als drei Strafpunkte auf dem Konto haben. (wk)


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