Bewährungs- und Geldstrafen für ehemaligen DRK-Geschäftsführer gefordert
Nachricht vom 16.Oktober 2007
Im Prozeß gegen den früheren Weimarer DRK-Geschäftsführer Ralf Göbel hat gestern der Staatsanwalt seine Strafanträge gestellt. Wie das Amtsgericht bestätigt, wurden zwei Jahre Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe von 100-tausend Euro und 200 Arbeitsstunden gefordert. Göbels mitangeklagter damaliger Prokurist soll zu 16 Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt werden. Die Verteidigung will ihre Plädoyers am 29. Oktober halten. Das Urteil wird am 11. November erwartet. - Die beiden Angeklagten stehen seit Monaten wegen Untreue vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, daß sie sich während der DRK-Geschäftsführung zwischen 1998 und 2001 an städtischen Zuweisungen bereichert haben. Dabei sei es um Millionenbeträge gegangen. (wk)
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