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Verfassungsgerichtshof verhandelt Landesklage gegen Volksbegehren

Nachricht vom 16.Oktober 2007

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verhandelt zur Stunde über das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik. Die Klage gegen die Bürgerinitiative hatte die Landesregierung vor fast einem Jahr gestellt. Sie will das Volksbegehren für unzulässig erklärt wissen, weil die möglichen Folgekosten einen Eingriff in den Landeshaushalt bedeuten würden. Die Initiative hatte der Regierung Zahlenmanipulation vorgeworfen und ein Gegengutachten vorgelegt. Wie der Verfassungsgerichtshof mitteilt, werde die mündliche Verhandlung aber noch keine Entscheidung bringen. Die solle in einigen Wochen verkündet werden, heißt es. (wk)


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