Wolf begrüßt Verfassungsurteil zur 5-Prozent-Hürde
Nachricht vom 14.April 2008
Oberbürgermeister Stefan Wolf hat das Weimarer Verfassungs-Urteil zur 5-Prozent-Hürde begrüßt. Damit sei die längst fällige Angleichung an die Verhältnisse in anderen Bundesländern erfolgt, so Wolf gegenüber RadioLOTTE Weimar. Er zeigte sich allerdings erleichtert, daß die Sperrklausel erst bei den nächsten Kommunalwahlen geöffnet werden muß. Dadurch sei der Stadt das aufwendige und teure Procedere von Neuwahlen erspart worden. Gegen das mögliche Einziehen von Rechtsextremen in die Kommunalparlamente müsse endlich ein generelles Verbot solcher Gruppierungen her, so der Oberbürgermeister. - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte am Freitag in Weimar die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte die damaligen FDP-Kreisvorsitzende Marie-Elisabeth Grosse gegen die Ergebnisse der Weimarer Kommunalwahl 2004. (wk)
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