Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht im Klinikum
Nachricht vom 01.August 2002
Das Betriebsverfassungsgesetz ist im Sophien-Hufeland-Klinikum nicht anwendbar. Ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgericht hat damit Rechtssicherheit in einem fünf Jahre schwelenden Streit geschaffen. Darüber hinaus ist das Urteil auch für den Fall wichtig, dass die Stadt Weimar Anteile am Klinikum verkaufen möchte, um die angeschlagenen Stadtkassen aufzubessern. Die nun bestehende Rechtssicherheit könnte sich erheblich auf den Preis der städtischen Anteile auswirken. Das Gericht hatte gestern entschieden, dass im Weimarer Klinikum kein Betriebsrat gewählt werden darf. Das Krankenhaus sei eine karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft, in der das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung finde. Der Betrieb der Klinik sei auf einen christlichen Auftrag gerichtet. Aufgrund der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk sei der Arbeitgeber an die Grundsatzentscheidungen der Kirche gebunden. Die Einflussmöglichkeiten der Amtskirche rechtfertigen den Ausschluss des staatlichen Mitbestimmungsrechts, so das Urteil. (mec)
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