Thüringen setzt "Kampfhundegesetz" in Kraft
Nachricht vom 01.September 2011
In Thüringen ist heute das Gesetz zum Halten gefährlicher Tiere in Kraft getreten. Unter anderen dürfen Giftschlangen, Skorpione und sogenannte Kampfhunde nur noch mit Erlaubnis der Behörden gehalten werden. Dabei wurden vier spezielle Terrier-Arten als gefährlich eingestuft. Für diese Hunde müssen die Halter bis Ende September einen Sachkundenachweis, den sogenannten "Hundeführerschein" vorlegen. Mit dem Gesetz wird außerdem verfügt, daß alle Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen und alle Hundehalter eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen haben. (wk)
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