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Stadtrat schickt Wolf zum Verfassungsgericht

Nachricht vom 10.November 2016

Um die Einkreisung Weimars zu verhindern, wird Stefan Wolf noch in diesem Jahr gegen das Vorschaltgesetz für die Gebietsreform Verfassungsbeschwerde einlegen. Dazu hat den Oberbürgermeister gestern der Stadtrat mit großer Mehrheit beauftragt. Nur drei Stadträte stimmten dagegen, sechs enthielten sich der Stimme. Um das Mandat hatte Stefan Wolf selbst ersucht. Dazu legte der Oberbürgermeister noch einmal sehr engagiert die Gründe der Klage dar. Die Pläne zur Kreisgebietsreform griffen in das von der Verfassung garantierte Recht auf Sebstverwaltung der Stadt ein, führte Wolf aus, ohne daß die Vor- und Nachteile abgewogen worden seien. Überdies liefere das Gesetz keine Begründung, die eine Neugliederung der Landkreise effizient, effektiv und legitim erscheinen ließe. Da alle Proteste und Gespräche an der Landesregierung abgeprallt seien, sehe er keine andere Wahl, als den Klageweg, so Wolf. (wk)


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